Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit verständlich erklärt
Diese Seite erklärt, was digitale Barrierefreiheit bedeutet, wen sie betrifft, was zu einer barrierefreien Website gehört und welche rechtlichen Anforderungen in Deutschland wichtig sind.
Die Inhalte bieten eine praktische Einordnung für Website-Betreiber und ordnen den aktuellen Rechtsrahmen verständlich ein. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Für Betreiber, die nicht nur die Grundlagen, sondern die konkreten Anforderungen, Prüfwege und rechtlichen Folgen verstehen wollen, gibt es jetzt auch den vertiefenden Leitfaden Was eine barrierefreie Website leisten muss .
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dienste für möglichst viele Menschen nutzbar sind. Inhalte sollen wahrnehmbar, verständlich und bedienbar sein, unabhängig davon, ob jemand zum Beispiel mit Tastatur, Screenreader, Sprachausgabe, Vergrößerung oder anderen Hilfsmitteln arbeitet.
Dabei geht es nicht nur um technische Standards. Es geht darum, ob Menschen eine Website tatsächlich lesen, verstehen, bedienen und ohne unnötige Hürden verwenden können.
Wen betrifft digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit betrifft Menschen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen. Dazu gehören zum Beispiel Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder kognitiven Herausforderungen.
Gleichzeitig profitieren auch viele andere Nutzerinnen und Nutzer von einer barrierearmen Gestaltung: ältere Menschen, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, Nutzerinnen und Nutzer auf kleinen Bildschirmen oder Personen in lauter, heller oder hektischer Umgebung.
Was gehört zu barrierefreien Websites?
Barrierefreiheit besteht aus vielen einzelnen Anforderungen. Einige davon sind technisch, andere betreffen Sprache, Struktur und Bedienbarkeit.
Kontraste und Lesbarkeit
Text muss ausreichend kontrastreich sein und gut lesbar bleiben. Sehr kleine Schrift, schwache Farbkombinationen oder schwer erkennbare Zustände sind typische Barrieren.
Alternativtexte für Bilder
Relevante Bilder brauchen sinnvolle Alternativtexte, damit Screenreader wiedergeben können, was das Bild vermittelt.
Formulare und Labels
Eingabefelder benötigen klare Beschriftungen, verständliche Hinweise und nachvollziehbare Fehlermeldungen.
Tastaturbedienbarkeit
Interaktive Elemente müssen auch ohne Maus nutzbar sein. Fokuszustände dürfen nicht verschwinden oder unklar sein.
Struktur und Überschriften
Eine klare Seitenstruktur mit logischen Überschriften, Listen und Bereichen hilft bei Orientierung und Verständnis.
Links und Navigation
Links sollten aussagekräftig benannt sein, Menüs konsistent funktionieren und Navigationen nachvollziehbar aufgebaut sein.
Medien und Untertitel
Videos, Audioinhalte und bewegte Elemente brauchen barrierearme Alternativen oder zusätzliche Informationen, etwa Untertitel oder Transkripte.
Verständliche Interaktion
Nutzerinnen und Nutzer müssen erkennen können, was passiert, was erwartet wird und wie sie einen Schritt erfolgreich abschließen.
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website ist nicht einfach nur technisch „korrekt“. Sie ist so gestaltet, dass Menschen Inhalte ohne unnötige Hürden finden, verstehen und nutzen können. Dazu gehören Struktur, Sprache, Kontraste, Bedienbarkeit und die Zuverlässigkeit von Interaktionen.
Barrierefreiheit ist deshalb keine einzelne Funktion, sondern eine Qualität der gesamten Website. Je nach Inhalt, Zielgruppe und Nutzungskontext kann sie sich an verschiedenen Stellen zeigen.
Welche Gesetze und Regeln sind wichtig?
In Deutschland gibt es keinen einzigen Rechtsrahmen für alle Websites. Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen öffentlichen Stellen und bestimmten privatwirtschaftlichen Angeboten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Kurz gesagt: Für öffentliche Stellen spielen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz und die BITV 2.0 eine Rolle. Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft ist seit dem 28. Juni 2025 insbesondere das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) relevant.
Was gilt für öffentliche Stellen?
Für öffentliche Stellen gelten bereits seit längerem besondere Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites und digitalen Angeboten. Im Bund sind dafür vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wichtig.
Diese Regeln stehen im Zusammenhang mit der europäischen Webseiten-Richtlinie für öffentliche Stellen. Wichtig ist: Dieser Bereich ist rechtlich von den neueren BFSG-Regelungen zu trennen. Öffentliche Stellen und privatwirtschaftliche Anbieter folgen hier nicht einfach demselben Schema.
Was gilt seit dem 28. Juni 2025?
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden.
Für den digitalen Bereich ist besonders wichtig, dass das Gesetz nicht einfach jede beliebige Website pauschal meint. Relevant ist vor allem, ob ein Angebot unter die erfassten Dienstleistungen fällt, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr oder in anderen ausdrücklich genannten Bereichen.
Quellen: BFSG auf gesetze-im-internet.de Fragen und Antworten der Bundesregierung Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum BFSG
Wen betrifft das konkret?
In der Praxis ist vor allem interessant, ob ein Unternehmen digitale Verbraucherdienstleistungen anbietet, die unter das BFSG fallen. Dazu können zum Beispiel Webshops oder andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr gehören.
Gleichzeitig gilt: Nicht jede Unternehmenswebsite fällt automatisch auf dieselbe Weise unter das Gesetz. Außerdem gibt es Ausnahmen. Nach den Informationen der Bundesfachstelle sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Wer konkrete Pflichten prüfen muss, sollte deshalb immer den genauen Anwendungsbereich des eigenen Angebots betrachten.
Praktisch heißt das: Ein Webshop oder ein digitales Verbraucherangebot kann rechtlich anders zu bewerten sein als eine rein informative Unternehmensseite ohne entsprechende Dienstleistungen.
Was automatische Prüfungen erkennen können – und was nicht
Automatische Prüfungen wie auf istbarrierefrei.de können wichtige Hinweise liefern. Sie erkennen zum Beispiel häufig Probleme bei Kontrasten, fehlenden Alternativtexten, leeren Links, Formularbeschriftungen oder strukturellen Auffälligkeiten im HTML.
Sie können aber nicht die gesamte tatsächliche Nutzungssituation abbilden. Ob eine Seite wirklich verständlich ist, wie gut Prozesse funktionieren oder ob Inhalte in der Praxis für unterschiedliche Menschen zugänglich sind, lässt sich nicht vollständig automatisch beurteilen.
Deshalb sind automatische Scans ein hilfreicher Einstieg, aber keine vollständige Aussage über die gesamte Barrierefreiheit einer Website.
Wenn Sie automatische Ergebnisse auf Detailseiten besser einordnen möchten, hilft auch der Themenartikel Automatische Scans richtig einordnen .